Anerkennung von Abschlüssen in den Niederlanden

Bei den meisten Berufen und Stellen ist es egal, ob Ihre Ausbildung oder Ihr Studienabschluss in den Niederlanden offiziell anerkannt ist – allein der Arbeitgeber entscheidet, ob ihm Ihre Qualifikationen genügen oder nicht. Natürlich ist niederländischen Arbeitgebern nicht immer klar, was sich genau hinter einer deutschen Berufsbezeichnung verbirgt, oder welches Qualifikationsprofil man als Absolvent eines bestimmten deutschen Studienabschlusses mitbringt. Sie sollten dies gegebenenfalls daher in ihren Bewerbungsunterlagen erläutern.

Auf den Europass-Seiten der Nationalen Agentur Bildung für Europa gibt es für deutsche Ausbildungsberufe sogenannte Europass-Zeugniserläuterungen. Hier werden für (ausländische) Arbeitgeber Bedeutung und inhaltliche Elemente des jeweiligen Abschlusszeugnisses erläutert - sinnigerweise nicht auf deutsch, sondern auf englisch oder französisch.
http://www.europass-info.de

Eine ähnliche Erläuterung für akademische Diplome ist das Europass Diploma Supplement. Es wird von Universitäten als Ergänzung zur Diplomurkunde ausgestellt und beschreibt den Studiengang und die Abschlussleistungen des Absolventen – in englischer Sprache. Infos gibt’s ebenfalls auf den Europass-Seiten.

Sie können Ihr Abschlusszeugnis auch vom niederländischen Arbeitsamt (Centrum voor Werk en Inkomen) quasi offiziell einschätzen lassen. Dieser Dienst ist allerdings nur kostenlos, wenn Sie gerade arbeitslos sind.

Ganz anders stellt sich die Sache dar, wenn Sie einen Beruf ausüben möchten, dessen Ausbildung in den Niederlanden staatlich geregelt ist; Lehrer, Rechtsanwalt oder Arzt zum Beispiel. Hier muss Ihr Abschluss offiziell anerkannt werden. Je nach Beruf sind für die Anerkennung unterschiedliche Stellen zuständig. Erste Anlaufstelle sind die Internetseiten von Internationale Diploma Waardering (Internationale Diplombewertung):
http://www.idw.nl