Arbeitserlaubnis für Norwegen

Norwegen gehört zwar nicht zur EU, ist aber Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Daher sind die Aufenthalts- und Arbeitsbestimmungen für Deutsche, die es nach Norden zieht, relativ unproblematisch. Eine gesonderte Arbeitserlaubnis ist nicht nötig – mit der Aufenthaltserlaubnis erhält man auch das Recht zu arbeiten. Wer nicht länger als drei Monate in Norwegen arbeiten will, braucht sogar nicht mal eine Aufenthaltserlaubnis.

 

Einreise

EU-Bürger können jederzeit nach Norwegen einreisen und sich drei Monate im Land aufhalten.

 

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Wer sich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten will, braucht eine Aufenthaltserlaubnis. Die kann man nach der Einreise im Land selbst beantragen. Zunächst sollte man sich innerhalb einer Woche nach der Ankunft beim örtlichen Einwohnermeldeamt (folkeregister) melden.

Wegen der eigentlichen Aufenthaltsgenehmigung (oppholdstillatelse) sollte man vor Ablauf der drei Monate bei der örtlichen Polizei vorstellig werden. Wer dann noch keine Stelle hat, wird nachweisen müssen, dass er seinen Lebensunterhalt finanzieren kann, ohne dem norwegischen Steuerzahler zur Last zu fallen. Das gilt auch, wenn man ein unbezahltes Praktikum absolviert. Alternativ kann man die Genehmigung auch gleich von Deutschland aus beantragen – bei der norwegischen Botschaft.

Nach drei Jahren Aufenthalt in Norwegen kann man dann eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.

Detaillierte Infos zu allen rechtlichen Fragen bietet die norwegische Ausländerbehörde (Utlendingsdirektoratet)
http://www.udi.no

Die Seiten der norwegischen Botschaft bieten auch Informationen auf Deutsch:
https://www.norway.no/de