Aufenthaltsbestimmungen für Spanien

Seit 2003 die Aufenthaltsgenehmigungspflicht für EU-Bürger abgeschafft wurde, ist es für Erwerbstätige und deren Angehörige nicht mehr erforderlich, einen Antrag bei der Oficina de Extranjeros einzureichen. Beim spanischen Innenministerium (Ministerio del Interior) gibt es weitere Informationen:
http://www.mir.es

Ministerium del Interior
Dirección General de Extranjería e Inmigración
Subdirección General de Inmigración
Amador de los Rios 7
28010 Madrid

 

Arbeitserlaubnis

Eine Arbeitserlaubnis ist nicht nötig, denn jeder EU-Bürger kann ohne weitere Formalitäten in Spanien einen Job annehmen.