Sozialversicherung in Schweden

Wer in Schweden ein Arbeitsverhältnis beginnt, muss im Krankheitsfall bei einer der staatlichen Versicherungskassen, Försäkringskassan, angemeldet sein - sie sind in Schweden die Träger der Sozialversicherung. Jede Schwedin und jeder Schwede wird automatisch ab dem 16. Lebensjahr bei der örtlichen Versicherungskasse angemeldet. EU-Bürger, die sich länger als drei Monate in Schweden zur Arbeit aufhalten, werden im Zusammenhang mit einer Registrierung im schwedischen Volksregister, folkbokföring, automatisch bei der jeweiligen örtlichen Versicherungskasse angemeldet.

Die Sozialversicherungsbeiträge für die schwedischen Versicherungskassen führt in der Regel der Arbeitnehmer ab. Für den Fall, dass man für einen ausländischen Arbeitgeber in Schweden arbeitet, der keinen festen Unternehmenssitz in Schweden hat, kann man sich mit dem Arbeitnehmer darauf einigen, dass man als Arbeitnehmer alle Sozialabgaben bezahlt. Diese Einigung mit dem Arbeitgeber muss in der nächsten Steuererklärung angegeben werden.

Offizielle Informationen gibt es auf den Internetseiten von Försäkringskassan :
https://www.forsakringskassan.se

(Einige Formulare gibt es hier auch in deutscher Sprache.)

Die Sozialversicherung umfasst Kranken- , Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Eine Arbeitslosenversicherung ist separat abzuschließen und nicht obligatorisch.